Viele Steuerpflichtige stellen sich jedes Jahr die gleiche Frage: Soll ich die Einkommensteuererklärung (oder den Lohnsteuerjahresausgleich) nach wie vor selbst erstellen oder lohnt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Unser Leistungsversprechen
Wir garantieren Ihnen, alle gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, aber auch alle Sparmöglichkeiten zu nutzen. Darüber hinaus sparen Sie sich auch die Zeit, da Sie sich nicht mehr mit teilweise unverständlichen Erklärungsformularen auseinandersetzen müssen. Selbstverständlich ist für uns, dass Sie zeitnah Antwort auf Ihre Fragen erhalten und wir Ihre Steuererklärung innerhalb kürzester Zeit bearbeiten. Um Ihre Steuererklärung bestmöglich erstellen zu können, bitten wir um Aushändigung folgender Unterlagen bzw. um folgende Informationen:
Allgemeines
– Finanzamt, Steuernummer
– Identifikationsnummer (Mann, Frau, Kinder)
– Steuerbescheid(e) Vorjahr(e)
– KiSt-Bescheid Vorjahr(e)
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
– Lohnsteuerbescheinigung Arbeitgeber
– Bescheinigung über Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld
– Bescheinigung über Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld
– Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (VWL)
Werbungskosten
– Gewerkschaftsbeiträge, berufliche Rechtsschutzversicherung
– Bewerbungskosten, Fortbildungskosten (z.B. Techniker-, Meister-, EDV-Kus)
– Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte (km, Anzahl Fahrten), Dienstreisen, Unfallkosten
– doppelte Haushaltsführung (Miete, Nebenkosten)
– Arbeitsmittel (z.B. PC, Büromaterial, Werkzeug, Berufskleidung, Fachliteratur)
Kapitaleinkünfte
– Erträgnis Aufstellungen der Banken
– Steuerbescheinigungen der Banken
Gewerbebetrieb bzw. Selbständige Tätigkeit
– Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (Rücksprache mit StB nötig)
Beteiligungen
– an anderen Unternehmen (Gewinne bzw. Verluste gem. gesonderter Feststellung)
– an geschlossenen Fonds (Gewinn- bzw. Verlustzuweisungen)
– Sonderbetriebseinnahmen bzw. -ausgaben (z.B. Kreditzinsen, PKW, PC)
Vermietung und Verpachtung
– vereinnahmte Mieten und Nebenkosten
– gezahlte Kreditzinsaufwendungen, Kontoführung
– Grundsteuer, Verwaltungskosten
– Instandhaltungskosten, nachträgliche Anschaffungskosten
– Versicherungen: Haftpflicht, Rechtschutz, Elementarschäden
– gefahrene km zur Immobilie, sonstige Kosten
Renten (Alters-, Erwerbsunfähigkeits-, Witwenrente, private Renten)
– bei erstmaligem Bezug Rentenbescheid
– jährliche Rentenbescheinigung
Sonderausgaben
– Bescheinigung private Altersvorsorge (z.B. Riester bzw. Rürup)
– Versicherungsbeiträge (Kranken, Leben, Pflege, Unfall, Haftpflicht, KFZ)
– Spendenbescheinigungen
Kinder
– Betreuungskosten (Kindergarten, Babysitter, Tagesmutter)
– Ausbildungs-, Lehrverträge, Wehrdienstbescheinigung, BAföG Bescheid
Außergewöhnliche Belastungen
– Praxisgebühren, Medikamente, Zahnarzt, Brille, Krankenhausaufenthalt, Kur, Heilpraktiker
– Scheidungskosten, Beerdigungskosten
– Nachweis über Behinderung
– Unterhaltsleistungen Kinder, Ehefrau, Eltern, Großeltern
Haushaltsnahe Dienstleistungen
– Handwerkerrechnungen über Modernisierung, Renovierung, Reparatur
– Voraussetzung: unbar, Lohn, Fahrkosten, Material muss separat ausgewiesen sein
– Hilfeleistungen in der Privatwohnung (z.B. Reinigung, Kochen, Bügeln)
– Versorgung, Pflege u. Betreuung von Kindern, kranken, alten und pflegebedürftigen Personen
– Jahresabrechnung Wohnungseigentümergemeinschaften (Eigentümer und Mieter)
Sonstiges
– Steuerberatungskosten
Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Oder schicken Sie uns eine E-Mail – wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Bildnachweis: Close up of a german tax form with pen – Einkommensteuererklärung | ID 178752340 © iStock.com/seewhatmitchsee