Gerne geben wir Ihnen ein paar Hinweise, was Sie beim Wechsel des Steuerberaters beachten sollten, um einen möglichst reibungslosen Wechsel zu ermöglichen.
Kündigung des bisherigen Steuerberaters
Wurde ein schriftlicher Steuerberatungsvertrag abgeschlossen und wurden darin Kündigungsfristen oder eine bestimmte Laufzeit vereinbart, gelten diese grundsätzlich. Da es sich bei dem Vertragsverhältnis zwischen Mandant und Steuerberater um ein besonderes Vertrauensverhältnis handelt, ist nach aktueller Rechtsprechung eine Kündigung jederzeit möglich. Kündigen Sie am besten schriftlich und teilen Sie Ihrem bisherigen Steuerberater mit, dass Sie zukünftig von einem neuen Steuerberater beraten werden.
Gibt es einen idealen Wechselzeitpunkt?
Grundsätzlich können Sie Ihren Steuerberater jederzeit wechseln. Zu beachten ist allerdings, dass nicht während bereits begonnener Arbeiten (Jahresabschluss oder Steuererklärung) gewechselt wird, da ansonsten ggf. Arbeiten doppelt erledigt werden müssen und somit ein finanzieller Mehraufwand für Sie entsteht.
Digitale Datenübertragung
Wird ein Mandatsverhältnis beendet, muss der alte Steuerberater Ihrem neuen Steuerberater alle Unterlagen zur Verfügung stellen und bei der Übergabe unterstützen. Im Regelfall werden die Daten digital übertragen. Wenn beide Steuerberater bspw. die Software Datev verwenden, ist eine Datenübertragung innerhalb von wenigen Tagen automatisch möglich.
Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Oder schicken Sie uns eine E-Mail – wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie beim Wechsel!
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