Wie bereits mehrfach in Sonder-Newslettern direkt berichtet, überschlagen sich die Ereignisse in der Corona-Krise und damit einhergehend die versprochenen staatlichen Unterstützungsleistungen nahezu täglich.
Die Finanzverwaltung des Bundes und der Länder gewährt von der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen Erleichterungen bei der Zahlung von Steuern. Dies betrifft insbesondere die Anpassung von Vorauszahlungen und Stundungen.
Daneben wurde von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein Hilfspaket für Unternehmen verabschiedet. Dieses Hilfspaket umfasst im Wesentlichen Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigen und weitergehende Liquiditätshilfen für Unternehmen in Form eines KfW-Sonderprogramms. Das Sonderprogramm steht kleinen, mittelständischen und Großunternehmen zur Verfügung und ist bei der jeweiligen Hausbank zu beantragen.
Darüber hinaus gibt es weitere rechtliche Maßnahmen wir z.B. die Änderungen zum Kurzarbeitergeld oder Änderungen im Miet- Insolvenz- und Strafprozessrecht.
Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass sich die Sachlage nahezu täglich ändert. Melden Sie sich gerne bei uns, wir unterstützen Sie gerne!
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